Über uns
Menschen, Geräte, Leistungen
Die Rottendorfer Wehr heute:
Aufgaben
Die Aufgaben der Feuerwehren als sogenannte öffentliche Einrichtungen sind im Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981. Nach Art. 1 Abs. 1 BayFwG ist es eine Pflichtaufgabe der Gemeinden dafür zu sorgen, dass drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst). Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind die Gemeinden verpflichtet, gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten (Art. 1 Abs. 2 BayFwG). Die Aufgaben der Feuerwehren lassen sich, wie im Signet dargestellt, so
zusammenfassen:
Löschen:
Die klassische Aufgabe der Feuerwehr ist das Löschen von Bränden, auch abwehrender Brandschutz genannt. Er umfasst alle Maßnahmen, die die Feuerwehr
durchführen muss, um Gefahren abzuwehren, die durch ein Schadenfeuer für die Bevölkerung, oder das Volksvermögen hervorgerufen werden. Da bekanntermaßen der beste Schutz vor Schaden die Vorbeugung ist, ist die Information der Bevölkerung zu einem wichtigen Bestandteil der Feuerwehrarbeit geworden. Sie beginnt heute schon im Kindergarten, führt über die Grund- und Hauptschule zu dem betrieblichen vorbeugenden Brandschutz, zum Beispiel die Einweisung in die richtige Handhabung und Anwendung von Feuerlöschern, bis hin zu den turnusgemäßen Übungen, bei denen der Notfall realistisch dargestellt und überlegtes Verhalten bei den Hilfsmaßnahmen demonstriert wird.
Besonders im Laufe der in Bayern jährlich stattfindenden Brandschutzwochen, die jeweils unter einem aktuellen Motto stehen, geht die Feuerwehr auf den Bürger zu und versucht in öffentlichen Veranstaltungen und Übungen ihrer Informationspflicht
gerecht zu werden.
Schützen:
Der vorbeugende Brandschutz, auch Schützen oder Brandverhütung genannt, umfasst alle Vorkehrungen die das Entstehen oder die Ausbreitung von Schadenfeuer
verhindern, sowie die schnelle und wirksame Bekämpfung eines Brandes durch die Feuerwehr gewährleisten können. Im Vordergrund steht ferner der Schutz unserer schon stark belasteten Umwelt z.B. nach einem Unfall mit gefährlichen Gütern und Stoffen, bei der Produktion, dem Transport sowie der Lagerung und Verarbeitung.
Schützen umfasst auch den Bereich des Katastrophenschutzes. Hier arbeitet die Feuerwehr mit anderen Hilfsorganisationen zusammen.
Bergen:
Hilfen bei Verkehrsunfällen, Verkehrsgefahren, Sturmschäden, Explosionen, Einsturz,
Hoch- und Tiefbauunfälle. Kurz bei allen nur denkbaren Notlagen und Gefahrenfällen
in unserer heutigen, hochtechnisierten und schnelllebigen Welt hilft die Feuerwehr. Die Bezeichnung „Mädchen für alles“ ist für die Feuerwehr deshalb durchaus zutreffend.
Retten:
Ist das Abwenden einer Lebensgefahr von Menschen oder Tieren durch lebensrettende
Sofortmaßnahmen, die sich auf die Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf und Herztätigkeit oder auch auf die Befreiung aus einer lebensbedrohenden
Zwangslage bezieht. Hierzu gehören insbesondere die technischen Hilfeleistungen der Feuerwehr bei Verkehrsunfällen.
Personal:
98 Personen leisten zur Zeit in unserer Gemeinde aktiven Feuerwehrdienst. Damit
gehört die Rottendorfer Wehr zu den größten im Landkreis. Die personelle Gliederung und Verantwortung zeigt das nachfolgende Organisationsschema.
Gemeinde Rottendorf Bürgermeister / Gemeinderat |
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Leiter der Feuerwehr 1. Kommandant Christian Ditzel |
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1. Gruppe Gruppenführer Stefan Röhrig |
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2. Gruppe Gruppenführer Thomas Schmitt |
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3. Gruppe Gruppenführer Thomas Mühlbauer |
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4. Gruppe Gruppenführer Christian Ditzel |
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5. Gruppe Jugendgruppe Andreas Schmitt |
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6. Gruppe Gruppenführer Michael Schierling |
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